Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom finden Sie hier

Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Telekom Friends (im folgenden „AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der pso vertriebsprogramme GmbH (im Folgenden „pso“ genannt),Venloer Straße 47-53, 50672 Köln und dem Teilnehmer für das Programm „Telekom Friends“ als Vermittler.

I. Vertragsparteien

1. Vertragsparteien im Rahmen dieser AGB sind die pso und der Teilnehmer.
2. Teilnehmer
Teilnehmer kann ausschließlich eine volljährige Person sein. Der Teilnehmer muss nicht Kunde der Deutschen Telekom AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens (im Folgenden: „Telekom“) sein. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter der Telekom. pso behält sich vor, aus wichtigem Grund die Teilnahme von Personen abzulehnen. Ebenso behält sich pso vor, bei Missbrauch den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an Telekom Friends auszuschließen.

II. Gegenstand des Vertragsverhältnisses

  Gegenstand des Vertrages ist die nicht gewerbsmäßige Teilnahme des Teilnehmers an dem Programm „Telekom Friends“. Inhalt des Programms „Telekom Friends“ ist die Einräumung von Bonuspunkten (im Folgenden „Punkte“) als Vergütung für die Vermittlung der in der Provisionsliste aufgeführten Produkte bzw. Leistungen. Die jeweils aktuelle Provisionsliste wird im Teilnehmerbereich der Internetseite des Programms „Telekom Friends“ zum jederzeitigen Abruf durch den Teilnehmer bereit gehalten. Durch diesen Vertrag wird der Teilnehmer nicht verpflichtet, für pso tätig zu sein. Es wird weder ein Arbeitsvertrag noch ein Handelsvertreterverhältnis zwischen den Parteien begründet. Es steht dem Teilnehmer frei, zu entscheiden, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang er tätig wird. Er ist weder Beauftragter noch Erfüllungsgehilfe von pso.

III. Zustandekommen des Vertrages, Bestandteile

1. Der Vertrag zwischen pso und dem Teilnehmer kommt zustande, wenn der Teilnehmer das online gestellte Teilnehmervertragsformular vollständig ausgefüllt und online versendet sowie die pso dem Teilnehmer den Vertragsschluss online bestätigt hat.

Widerrufsbelehrung

  Widerrufsrecht
  Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

pso vertriebsprogramme Gmbh, Venloer Straße 47-53 , 50672 Köln, E-Mail: service@telekom-friends.de

  Widerrufsfolgen
  Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie vertragliche Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
  Besondere Hinweise
  Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

2. Die Bestandteile des Vertragsverhältnisses zwischen der pso und dem Teilnehmer ergeben sich ausschließlich aus den Angaben bei Vertragsschluss, aus diesen AGB sowie aus der jeweils aktuellen Provisionsliste. In der Provisionsliste genannte Bedingungen haben Vorrang vor diesen AGB.

IV. Pflichten und Obliegenheiten des Teilnehmers

1. Daten
  Der Teilnehmer hat pso bei Vertragsschluss seinen Namen nebst Anschrift und seine Email-Adresse zu nennen. Er ist für die richtige Eingabe seiner Daten, welche für die Abwicklung dieses Vertrages erforderlich sind, verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind pso unverzüglich durch den Teilnehmer schriftlich mitzuteilen.
2. Verlust der Teilnehmervoraussetzungen
  Der Teilnehmer ist verpflichtet, die pso unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn er die unter Ziff. I. 2. genannten Teilnehmervoraussetzungen aufgrund eines Umstandes nach Zustandekommen des Vertrages nicht mehr erfüllt.
3. Vermittlungstätigkeit
3.1 Teilnehmer wird nur persönlich als Vermittler auftreten. Die Einschaltung Dritter ist dem Teilnehmer nicht gestattet.
3.2 Der Teilnehmer wird nur gegenüber potentiellen Kunden, die ihren Sitz oder Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, tätig werden.
3.3 Der Teilnehmer ist nicht zum Inkasso und nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der pso oder der Telekom berechtigt. Er ist nicht befugt, für pso oder die Telekom Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
3.4 Bei der Kundengewinnung wird der Teilnehmer
a) keine Telefonanrufe, keine Telefaxmitteilungen oder SMS oder sonstige elektronische Kommunikation zu Werbezwecken einsetzen,
b) E-Mail-Werbung nur vornehmen, sofern ein vorheriges, ausdrückliches Einverständnis des Empfängers vorliegt. Hierbei wird er die Absenderadresse und die inhaltliche Gestaltung der E-Mail nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der E-Mail sei die Telekom,
c) den Beworbenen in keiner Weise zum Vertragsabschluss nötigen und keine privaten Vertrauensverhältnisse ausnutzen, den Beworbenen vor allem in keiner Form unter Druck setzen oder in der Willensentschließung beeinträchtigen,
d) sachlich richtig beraten, insbesondere keine unrichtigen, unvollständigen oder einseitigen Produktinformationen verwenden,
e) nicht zu unsachlichen Mitteln und Methoden greifen
f) den Beworbenen über bestehende Widerrufsrechte unter Nennung der Kontaktdaten für die Widerufserklärung informieren,
g) den Beworbenen davon in Kenntnis setzen, dass pso dem Teilnehmer im Falle der Gewinnung eines Kunden für die Telekom eine Vergütung gewährt,
h) den Beworbenen vor Erteilung eines Auftrages ausdrücklich auf die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telekom Produkte und Tarife hinweisen und diesem auf Verlangen die Möglichkeit verschaffen, von dem Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telekom Produkte und Tarife Kenntnis zu nehmen und
i) klar zum Ausdruck bringen, dass er nicht als Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfe für die Telekom tätig ist.
j) keine Vermarktung über eBay, Amazon oder anderweitige Verkaufsportale unter Nutzung von Versteigerungssystemen oder vergleichbaren Systemen betreiben.
k) keine Produkte in öffentlichen Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern, Altenheimen) sowie auf öffentlichen Wegen und Plätzen vermitteln.
3.5 Der Teilnehmer wird bei allen Vermittlungsversuchen
a) sich so verhalten, dass in keiner Weise, insbesondere durch die Äußerung von Werturteilen oder Behauptungen, der Ruf, die Werbefähigkeit oder das Ansehen von der Telekom oder pso beeinträchtigt werden könnte,
b) freundlich und gepflegt auftreten und
c) dem Kunden die jeweiligen Vertragsunterlagen vollständig überreichen.
d) sofern er Werbemittel zur Kundengewinnung einsetzt, ausschließlich von der Telekom oder pso hergestellte und zur Verfügung gestellte Werbemittel einzusetzen sowie die Werbemittel nicht zu verändern bzw. eigene Marktkommunikationsmaßnahmen zu entwickeln, in denen Produkte der Telekom dargestellt werden.
3.6 Im Übrigen wird der Teilnehmer alle geltenden Rechtsvorschriften beachten.
4. Informationspflichten
4.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von ihm der pso angegebenen Email-Adresse und die Internetseite von pso (www.telekom-friends.de) regelmäßig einzusehen und sich auf diese Weise über Veränderungen des „Telekom Friends“-Programms, insbesondere über Veränderungen in der Provisionsliste zu informieren. pso ist berechtigt, die Provisionsliste jederzeit zu ändern, bestehende Produkte bzw. Leistungen aus der Liste herauszunehmen und die Liste um neue Produkte bzw. Leistungen der Telekom zu ergänzen sowie die zugehörigen Bedingungen zu ändern. pso wird den Teilnehmer über wichtige Änderungen per E-Mail benachrichtigen.
4.2 Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass pso ihm Informationen zum Programm „Telekom Friends“, zu aktuellen Angeboten und zu Änderungen der Provisionsliste über seine Email-Adresse zusendet.

V. Vergütungspflicht der pso

1. Höhe der Vergütung
  Der Teilnehmer erhält für die erfolgreiche Vermittlung die in der jeweils aktuellen Provisionliste vereinbarte Vergütung durch die Vergabe von Punkten.
2. Fälligkeit
Die Vergütung wird nach erfolgreicher Vermittlung eines Kunden fällig, wenn sich die erfolgreiche Vermittlung auf einen eine Provision auslösenden Vertragsabschluss bezieht. Die eine Provision auslösenden Vertragsabschlüsse sind in der jeweils aktuellen Provisionsliste abschließend aufgelistet. Maßgebend ist die zum Zeitpunkt der Bestellung des geworbenen Kunden geltende Provisionsliste.
2.1 Eine erfolgreiche Vermittlung liegt vor, wenn ein Vertrag zwischen der Telekom und dem Kunden zustande kommt und der Vertrag nicht innerhalb von 3 Monaten ab Bestellung des geworbenen Kunden aufgrund eines dem Kunden gesetzlich eingeräumten Rechts widerrufen, durch die Telekom oder den Kunden gekündigt oder aus anderen Gründen beendet bzw. aufgelöst wird.
2.2 Wird in dem Vertrag zwischen der Telekom und dem Kunden ein Datum für die Bereitstellung der Leistung durch die Telekom vereinbart, liegt eine erfolgreiche Vermittlung vor, wenn der Vertrag zwischen der Telekom und dem Kunden zustande kommt und der Vertrag nicht innerhalb von 3 Monaten ab dem vereinbarten Bereitstellungsdatum aufgrund eines dem Kunden gesetzlich eingeräumten Rechts widerrufen, durch die Telekom oder den Kunden gekündigt oder aus anderen Gründen beendet bzw. aufgelöst wird.
2.3 Die Anmeldung eines Kunden bei der Telekom erfolgt
a) nachdem ein Kunde eine Erklärung abgegeben hat, einen Vertrag über ein Produkt bzw. eine Leistung der Telekom aus der Provisionsliste mit der Telekom schließen zu wollen, durch direkte Eingabe der Kundendaten bei „Telekom Friends“ durch den Teilnehmer oder
b) durch den Kunden selbst durch eigene Eingabe im Teilnehmerbereich des Teilnehmers bei „Telekom Friends“.
2.4 Die Anmeldung von Kunden stellt noch keinen Vertragsschluss mit dem Kunden dar, sondern lediglich die Vermittlung von Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen zwischen der Telekom und dem Kunden. Die Telekom behält sich das Recht vor, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Vertrag über ein Produkt bzw. eine Leistung aus der Provisionsliste kommt ausschließlich zwischen der Telekom und dem Kunden unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die jeweiligen Produkte bzw. Leistungen der Telekom zustande.
2.5 Ein vergütungspflichtige Vermittlung im Sinne von dieser Ziffer V. liegt außerdem nur vor, wenn
a) die Anmeldung des Kunden unter Beachtung der sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten, insbesondere aus den Ziffern IV. und X., zustande gekommen ist;
b) der Vertragsabschluss mit dem Kunden ausschließlich über den Teilnehmer erfolgt ist. Dies ist insbesondere nicht der Fall, wenn der Kunde sich nach der Anmeldung durch/mit den/dem Teilnehmer direkt an die Telekom wendet und hierdurch der Vertragsabschluss zustande kommt.
3. Punktegutschrift
Die Gutschrift der Punkte erfolgt bereits vor Fälligkeit innerhalb von 10 Wochen nach der Bestellung des geworbenen Kunden auf das „Telekom Friends“ Punktekonto des Teilnehmers (nachfolgend „Teilnehmerkonto“). Sollten sich bei der Bearbeitung der Bestellung durch den Kunden Unklarheiten ergeben, die vor Vertragsabschluss eine erneute Kontaktaufnahme mit dem Kunden erfordern, verlängert sich die Gutschrift um weitere 6 Wochen. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Gutschrift der Punkte vor Fälligkeit besteht nicht.
4. Rückbuchungsrecht
Sollten dem Teilnehmer Punkte bereits gutgeschrieben worden sein, obwohl sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Vergütung nicht vorgelegen haben (vgl. Ziff. V.2.), hat pso das Recht, eine Rückbuchung der Punkte vorzunehmen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn die Rückbuchung zu einem negativen Saldo des Teilnehmerkontos führt. Solche Negativsalden sind durch den Teilnehmer auf entsprechende Aufforderung von pso auszugleichen. pso behält sich die Aufrechnung mit rückzubuchenden Punkten gegen Ansprüche auf Punktegutschriften vor.

VI. Teilnehmerkonto

1. Kontoverwaltung, Gegenwert
Die Gutschriften auf dem Teilnehmerkonto, die Verwaltung und die Einlösung der Punkte erfolgt durch pso. Ein Punkt hat einen Gegenwert von Euro 0,01 (1 Cent).
2. Pro Teilnehmer kann/darf nur ein Teilnehmerkonto eröffnet werden.
3. Zur technischen Abwicklung erhält der Teilnehmer einen passwortgeschützten Zugang zu einem personalisierten Kontobereich auf der Internetseite von „Telekom Friends“. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, ein sicheres Passwort zu wählen und dadurch den Missbrauch durch Dritte zu vermeiden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, dieses Passwort gegenüber dritten Personen geheim zu halten.
4. Besteht der Verdacht, dass ein Dritter Kenntnis von dem Passwort erlangt hat, muss der Teilnehmer dies pso unverzüglich anzeigen. Für Schäden, die nach dieser Anzeige durch missbräuchliche Verwendung entstehen, haftet der Teilnehmer nicht.
5. Sammeln von Punkten, Verfall von Punkten
5.1 Neben der Punktevergabe für die Vermittlung von Produkten bzw. Leistungen der Provisionsliste können dem Teilnehmer Punkte auch für die Vermittlung anderer umsatzabhängiger Produkte bzw. Leistungen, aber auch für umsatzunabhängige Gegenleistungen wie z. B. bei Gewinnspielen oder für die Teilnahme an Kundenbefragungen gewährt werden.
5.2 Gutgeschriebene Punkte können storniert werden, wenn die AGB verletzt werden, die Voraussetzungen für die Gutschrift entfallen, eine Fehlbuchung erfolgte oder ein Missbrauch seitens des Teilnehmers vorliegt.
5.3 Die Teilnehmer können jederzeit - nach entsprechender Legitimation - online (siehe Ziff. VI 3.) den detaillierten Stand ihres Teilnehmerkontos abfragen. Maßgeblich für die Höhe des aktuellen Kontostandes ist ausschließlich diese Auskunft. Zusätzlich werden die Teilnehmer über den Kontostand per E-Mail oder in der sonst von ihnen gewählten Weise regelmäßig informiert. Irrtümer und technische Fehler bleiben vorbehalten.
5.4 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Kontoübersicht müssen spätestens innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Mitteilung schriftlich bei der in der Mitteilung angegebenen Stelle geltend gemacht werden. Ohne rechtzeitige Reklamation gilt der ausgewiesene Kontostand als genehmigt. Hierauf wird in den Kontostandsmitteilungen hingewiesen.
5.5 Gesammelte Punkte verfallen jeweils zum Ende des Kalendermonats, in dem eine Zeitperiode von 36 Monaten seit endgültiger Gutschrift der Punkte endet.
6. Einlösung/Auszahlung der Punkte
6.1 Die Einlösung der Punkte wird bei pso beauftragt und kann durch den Erwerb von Sachprämien und Gutscheinen oder Barauszahlung erfolgen. Die Einlösung der Punkte erfolgt nach dem jeweiligen Gutschriftzeitpunkt, dass heißt, die zuerst erworbenen Punkte werden zuerst eingelöst.
6.2 Die Beauftragung zur Einlösung der Punkte kann von dem Teilnehmer nur unter Nachweis seiner Legitimation (z. B. Passwort) erteilt werden.
6.3 Die Einlösung der Punkte durch Auszahlung des Gegenwertes in Geld erfolgt mittels bargeldloser Überweisung auf ein vom Teilnehmer anzugebendes Bankkonto im Inland. Die Auszahlung erfolgt erst ab einem Mindestguthaben von 1.000 Punkten.
6.4 Sachprämien, Gutscheine
Der Teilnehmer kann die gutgeschriebenen Punkte im Prämienshop von „Telekom Friends“ zum Erwerb von Sachprämien und Gutscheinen verwenden, sobald das Teilnehmerkonto die für die jeweilige Prämie erforderliche Anzahl an Punkten aufweist. Soweit dies im Prämienshop festgelegt wird, können Prämien gegen Punkte zuzüglich einer festen Zuzahlung in Euro erworben werden. Die Prämien können nur zu den im Prämienshop mitgeteilten Bedingungen und Konditionen (insbesondere die „AGB Telekom Friends für die Prämienbestellung“) sowie zeitlichen und mengenmäßigen Beschränkungen erworben werden.

VII. Haftung

1. Teilnehmer
Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere ist er gegenüber der pso sowie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gegenüber der Telekom schadensersatzpflichtig, soweit er die ihm aus Ziffer IV. obliegenden Pflichten schuldhaft verletzt. Sollte ein Teilnehmer gegen seine Verpflichtungen aus Ziff. IV. schuldhaft verstoßen und kommt es infolge dessen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von Kunden oder durch Dritte, stellt der Teilnehmer die pso und die Telekom von einer entsprechenden Haftung gegenüber dem Kunden bzw. dem Dritten frei. Gleiches gilt, wenn pso von der Telekom in Anspruch genommen wird.
2. pso
2.1 Gerät pso durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug, ist ihre Leistung unmöglich geworden oder hat sie eine nichtwesentliche Vertragspflicht (keine Kardinalspflichten) durch leichte Fahrlässigkeit verletzt, haftet sie für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
2.2 Vorstehende Haftungsbegrenzung für pso gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

VIII. AGB-Änderung

  pso ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird pso dem Teilnehmer per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Teilnehmer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Teilnehmer dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der Teilnehmer, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für die ordentliche Kündigung geltenden Frist per E-Mail oder schriftlich zu kündigen.

IX. Kündigung

1. Dieses Vertragsverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Ordentliche Kündigung
Jede Vertragspartei hat das Recht, den Teilnehmervertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bei einer Kündigung seitens pso erhält der Teilnehmer ab einem Gegenwert von €10,- alle auf dem Teilnehmerkonto gutgeschriebenen Punkte ausgezahlt, ansonsten verfallen sie.
3. Findet auf dem Teilnehmerkonto länger als 36 Monate keine Bewegung (Gutschriften, Einlösungen etc.) statt, behält sich pso vor, das Konto aufzulösen. Der Teilnehmer wird vor einer Auflösung des Kontos per E-Mail benachrichtigt.
4. pso behält sich das Recht vor, das Programm „Telekom Friends“ unter Einhaltung einer angemessenen Frist oder, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, auch ohne eine solche Frist einzustellen. Die zum Zeitpunkt der Einstellung von „Telekom Friends“ durch pso bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
5. Außerordentliches Kündigungsrecht
Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund, der die pso zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, liegt insbesondere im Falle einer schuldhaften Verletzung des Teilnehmers gegen die ihm nach Ziffer IV. obliegenden Pflichten vor.
6. Zusätzlich zu einer Kündigung kann pso nach billigem Ermessen den Teilnehmer von zukünftigen Vertragsschlüssen im Rahmen des Programms „Telekom Friends“ oder ähnlicher Programme ausdrücklich ausschließen. pso wird den Teilnehmer von solchen Programmen ausschließen, wenn der Teilnehmer
a) wiederholt und/oder in nachhaltiger Weise gegen seine Pflichten gemäß den Ziffern IV. oder X. verstößt
b) oder eine sonstige Pflichtverletzung begeht, welche eine zukünftige Kooperation für pso unzumutbar erscheinen lassen muss.

X. Datenschutz

1. Der Teilnehmer darf personenbezogene Daten von Kunden nur nach Maßgabe dieser AGB erheben, verarbeiten und nutzen.
2. Der Teilnehmer wird den Kunden vor Erhebung der erforderlichen Daten mitteilen, dass
a) dies für die pso und die Telekom geschieht und den Kunden hierbei über seine Identität sowie die Identität der pso und der Telekom unterrichten,
b) die Daten zum Zwecke des Vertragsschlusses über Telekom Produkte erhoben werden und
c) er die Daten über den passwortgeschützten, internetbasierten Zugang bei „Telekom Friends“ an pso übermitteln wird.
3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die ihm bei seiner Teilnahme am Programm „Telekom Friends“ bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen dieser Tätigkeit zu verwenden. Die Pflicht zur vertraulichen Handhabung der Daten gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
4. Der Teilnehmer sichert in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nebst Anlage zu, sofern das angestrebte Schutzziel im angemessenen Verhältnis zum erforderlichen Aufwand steht.
5. Im Falle von Ansprüchen Betroffener gegen die pso oder die Telekom wegen Verletzung von Datenschutzbestimmungen übernimmt der Teilnehmer die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht Folge eines von ihm zu vertretenden Umstandes ist, soweit personenbezogene Daten des Betroffenen vom Teilnehmer im Rahmen der Teilnahme am Programm „Telekom Friends“ erhoben, verarbeitet und/oder genutzt wurden.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

XI. Sonstige Bestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
2. Diese AGB stellen die gesamte Regelung des Vertragsgegenstandes dar. Nebenabreden sind nicht getroffen. Eine Änderung dieser AGB bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, mit der diese Schriftform abbedungen wird.
3. Ist eine Regelung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar, so bleiben die restlichen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder nicht durchsetzbare Regelung durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.

Stand: 01.10.2009