Zur Zeit im Merkzettel

FALK

NEU
Navigationsgerät M4 "3rd Edition Spezial", inkl. Lederetui
Navigationsgerät M4 "3rd Edition Spezial", inkl. Lederetui
Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Einleitung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Telekom Friends für Vermittler mit Sofortprämie (im folgenden "AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der pso vertriebsprogramme GmbH (im Folgenden „pso“ genannt), Venloer Str. 47-53, 50672 Köln und dem Teilnehmer für das Programm „Telekom Friends“ als Vermittler.


I. Vertragsparteien

1. Vertragsparteien im Rahmen dieser AGB sind die pso und der Teilnehmer.
2. Teilnehmer
Teilnehmer kann ausschließlich eine volljährige Person sein. Der Teilnehmer muss nicht Kunde der Deutschen Telekom AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens (im Folgenden: „Telekom“) sein. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter der Telekom. pso behält sich vor, aus wichtigem Grund die Teilnahme von Personen abzulehnen. Ebenso behält sich pso vor, bei Missbrauch den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an Telekom Friends auszuschließen.

II. Gegenstand des Vertragsverhältnisses

  Gegenstand des Vertrages ist die nicht gewerbsmäßige Einzelvermittlung von Produkten bzw. Leistungen der Telekom. Durch diesen Vertrag wird der Teilnehmer nicht verpflichtet, für pso tätig zu sein. Er ist weder Beauftragter noch Erfüllungsgehilfe von pso.

III. Zustandekommen des Vertrages, Bestandteile

1. Der Vertrag zwischen pso und dem Teilnehmer kommt zustande, wenn der Teilnehmer das online gestellte Teilnehmervertragsformular vollständig ausgefüllt und online versendet sowie die pso dem Teilnehmer den Vertragsschluss online bestätigt hat.

Widerrufsbelehrung

  Widerrufsrecht
  Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

pso vertiebsprogramme Gmbh, service@telekom-friends.de

  Widerrufsfolgen
  Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

2. Die Bestandteile des Vertragsverhältnisses zwischen der pso und dem Teilnehmer ergeben sich ausschließlich aus den Angaben bei Vertragsschluss, aus diesen AGB sowie aus der jeweils aktuellen Provisionsliste. In der Provisionsliste genannte Bedingungen haben Vorrang vor diesen AGB.

IV. Pflichten und Obliegenheiten des Teilnehmers

1. Daten
  Der Teilnehmer hat pso bei Vertragsschluss seinen Namen nebst Anschrift und seine Email-Adresse zu nennen. Er ist für die richtige Eingabe seiner Daten, welche für die Abwicklung dieses Vertrages erforderlich sind, verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind pso unverzüglich durch den Teilnehmer schriftlich mitzuteilen.
2. Verlust der Teilnehmervoraussetzungen
  Der Teilnehmer ist verpflichtet, die pso unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn er die unter Ziff. I. 2. genannten Teilnehmervoraussetzungen aufgrund eines Umstandes nach Zustandekommen des Vertrages nicht mehr erfüllt.
3. Vermittlungstätigkeit
3.1 Der Teilnehmer wird nur persönlich als Vermittler auftreten. Die Einschaltung Dritter ist dem Teilnehmer nicht gestattet.
3.2 Der Teilnehmer wird nur gegenüber potentiellen Kunden, die ihren Sitz oder Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, tätig werden.
3.3 Der Teilnehmer ist nicht zum Inkasso und nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der pso oder der Telekom berechtigt. Er ist nicht befugt, für pso oder die Telekom Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
3.4 Bei der Kundengewinnung wird der Teilnehmer
a) keine Telefonanrufe, keine Telefaxmitteilungen oder SMS oder sonstige elektronische Kommunikation zu Werbezwecken einsetzen,
b) E-Mail-Werbung nur vornehmen, sofern ein vorheriges, ausdrückliches Einverständnis des Empfängers vorliegt. Hierbei wird er die Absenderadresse und die inhaltliche Gestaltung der E-Mail nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der E-Mail sei die Telekom,
c) den Beworbenen in keiner Weise zum Vertragsabschluss nötigen und keine privaten Vertrauensverhältnisse ausnutzen, den Beworbenen vor allem in keiner Form unter Druck setzen oder in der Willensentschließung beeinträchtigen,
d) sachlich richtig beraten, insbesondere keine unrichtigen, unvollständigen oder einseitigen Produktinformationen verwenden,
e) nicht zu unsachlichen Mitteln und Methoden greifen
f) den Beworbenen über bestehende Widerrufsrechte unter Nennung der Kontaktdaten für die Widerufserklärung informieren,
g) den Beworbenen davon in Kenntnis setzen, dass pso dem Teilnehmer im Falle der Gewinnung eines Kunden für die Telekom eine Vergütung (Prämie) gewährt,
h) den Beworbenen vor Erteilung eines Auftrages ausdrücklich auf die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telekom Produkte und Tarife hinweisen und diesem auf Verlangen die Möglichkeit verschaffen, von dem Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telekom Produkte und Tarife Kenntnis zu nehmen und
i) klar zum Ausdruck bringen, dass er nicht als Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfe für die Telekom tätig ist.
j) keine Vermarktung über eBay, Amazon oder anderweitige Verkaufsportale unter Nutzung von Versteigerungssystemen oder vergleichbaren Systemen betreiben.
k) keine Produkte in öffentlichen Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern, Altenheimen) sowie auf öffentlichen Wegen und Plätzen vermitteln.
3.5 Der Teilnehmer wird bei allen Vermittlungsversuchen
a) sich so verhalten, dass in keiner Weise, insbesondere durch die Äußerung von Werturteilen oder Behauptungen, der Ruf, die Werbefähigkeit oder das Ansehen von der Telekom oder pso beeinträchtigt werden könnte,
b) freundlich und gepflegt auftreten und
c) dem Kunden die jeweiligen Vertragsunterlagen vollständig überreichen.
d) sofern er Werbemittel zur Kundengewinnung einsetzt, ausschließlich von der Telekom oder pso hergestellte und zur Verfügung gestellte Werbemittel einzusetzen sowie die Werbemittel nicht zu verändern bzw. eigene Marktkommunikationsmaßnahmen zu entwickeln, in denen Produkte der Telekom dargestellt werden.
3.6 Im Übrigen wird der Teilnehmer alle geltenden Rechtsvorschriften beachten.

V. Vergütungspflicht der pso

1. Prämie
  Der Teilnehmer erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Kunden die von ihm aus der entsprechenden Prämienliste ausgewählte Prämie. Ist eine ausgewählte Prämie aus nicht von pso zu vertretenden Gründen nicht verfügbar, ist pso berechtigt, dem Vermittler eine Geldprämie in der Höhe des in der aktuellen Provisionsliste angegebenen Betrages per Verrechnungscheck zu gewähren. Eine Zuzahlung zu den Prämien ist nicht möglich.
2. Fälligkeit
Die Prämie wird nach erfolgreicher Vermittlung eines Kunden fällig, wenn sich die erfolgreiche Vermittlung auf einen eine Provision auslösenden Vertragsabschluss bezieht. Die eine Provision auslösenden Vertragsabschlüsse sind in der jeweils aktuellen Provisionsliste abschließend aufgelistet. Maßgebend ist die zum Zeitpunkt der Bestellung des geworbenen Kunden geltende Provisionsliste.
2.1 Eine erfolgreiche Vermittlung liegt vor, wenn ein Vertrag zwischen der Telekom und dem Kunden zustande kommt und der Vertrag nicht innerhalb von 3 Monaten ab Bestellung des geworbenen Kunden aufgrund eines dem Kunden gesetzlich eingeräumten Rechts widerrufen, durch die Telekom oder den Kunden gekündigt oder aus anderen Gründen beendet bzw. aufgelöst wird.
2.2 Wird in dem Vertrag zwischen der Telekom und dem Kunden ein Datum für die Bereitstellung der Leistung durch die Telekom vereinbart, liegt eine erfolgreiche Vermittlung vor, wenn der Vertrag zwischen der Telekom und dem Kunden zustande kommt und der Vertrag nicht innerhalb von 3 Monaten ab dem vereinbarten Bereitstellungsdatum aufgrund eines dem Kunden gesetzlich eingeräumten Rechts widerrufen, durch die Telekom oder den Kunden gekündigt oder aus anderen Gründen beendet bzw. aufgelöst wird.
2.3 Die Anmeldung eines Kunden bei der Telekom erfolgt
a) nachdem ein Kunde eine Erklärung abgegeben hat, einen Vertrag über ein Produkt bzw. eine Leistung der Telekom aus der Provisionsliste mit der Telekom schließen zu wollen, durch direkte Eingabe der Kundendaten bei "Telekom Friends" durch den Teilnehmer oder
b) durch den Kunden selbst durch eigene Eingabe im Vermittlungsformular bei "Telekom Friends".
2.4 Die Anmeldung von Kunden stellt noch keinen Vertragsschluss mit dem Kunden dar, sondern lediglich die Vermittlung von Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen zwischen der Telekom und dem Kunden. Die Telekom behält sich das Recht vor, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Vertrag über ein Produkt bzw. eine Leistung aus der Provisionsliste kommt ausschließlich zwischen der Telekom und dem Kunden unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die jeweiligen Produkte bzw. Leistungen der Telekom zustande.
2.5 Ein prämienpflichtige Vermittlung im Sinne von dieser Ziffer V. liegt außerdem nur vor, wenn
a) die Anmeldung des Kunden unter Beachtung der sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten, insbesondere aus den Ziffern IV. und VII., zustande gekommen ist;
b) der Vertragsabschluss mit dem Kunden ausschließlich über den Teilnehmer erfolgt ist. Dies ist insbesondere nicht der Fall, wenn der Kunde sich nach der Anmeldung durch/mit den/dem Teilnehmer direkt an die Telekom wendet und hierdurch der Vertragsabschluss zustande kommt.
3. Fehlerhafte Prämie
Besteht aus der Vermittlungstätigkeit kein Anspruch auf die vom Vermittler ausgewählte Prämie, wird pso dem Vermittler einen Verrechnungsscheck in der Höhe der sich aus der Provisionsliste Telekom Friends ergebenden Provision des vermittelten Auftrages zusenden.
4. Rückgabepflicht der Prämie
Stellt sich später heraus, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Prämie nicht vorgelegen haben, hat pso das Recht, eine Rücksendung der Prämie oder entsprechenden Geldersatz für die Prämie und ggf. Schadensersatz zu verlangen.

VI. Haftung

1. Teilnehmer
Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere ist er gegenüber der pso sowie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gegenüber der Telekom schadensersatzpflichtig, soweit er die ihm aus Ziffer IV. obliegenden Pflichten schuldhaft verletzt. Sollte ein Teilnehmer gegen seine Verpflichtungen aus Ziff. IV. schuldhaft verstoßen und kommt es infolge dessen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von Kunden oder durch Dritte, stellt der Teilnehmer die pso und die Telekom von einer entsprechenden Haftung gegenüber dem Kunden bzw. dem Dritten frei. Gleiches gilt, wenn pso von der Telekom in Anspruch genommen wird.
2. pso
2.1 Gerät pso durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug, ist ihre Leistung unmöglich geworden oder hat sie eine nichtwesentliche Vertragspflicht (keine Kardinalspflichten) durch leichte Fahrlässigkeit verletzt, haftet sie für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
2.2 Vorstehende Haftungsbegrenzung für pso gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

VII. Datenschutz

1. Der Teilnehmer darf personenbezogene Daten von Kunden nur nach Maßgabe dieser AGB erheben, verarbeiten und nutzen.
2. Der Teilnehmer wird den Kunden vor Erhebung der erforderlichen Daten mitteilen, dass
a) dies für die pso und die Telekom geschieht und den Kunden hierbei über seine Identität sowie die Identität der pso und der Telekom unterrichten,
b) die Daten zum Zwecke des Vertragsschlusses über Telekom Produkte erhoben werden und
c) er die Daten über internetbasierten Zugang bei "Telekom Friends" an pso übermitteln wird.
3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die ihm bei seiner Teilnahme am Programm "Telekom Friends" bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen dieser Tätigkeit zu verwenden. Die Pflicht zur vertraulichen Handhabung der Daten gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
4. Der Teilnehmer sichert in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nebst Anlage zu, sofern das angestrebte Schutzziel im angemessenen Verhältnis zum erforderlichen Aufwand steht.
5. Im Falle von Ansprüchen Betroffener gegen die pso oder die Telekom wegen Verletzung von Datenschutzbestimmungen übernimmt der Teilnehmer die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht Folge eines von ihm zu vertretenden Umstandes ist, soweit personenbezogene Daten des Betroffenen vom Teilnehmer im Rahmen der Teilnahme am Programm "Telekom Friends" erhoben, verarbeitet und/oder genutzt wurden.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

VIII. Sonstige Bestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
2. Diese AGB stellen die gesamte Regelung des Vertragsgegenstandes dar. Nebenabreden sind nicht getroffen. Eine Änderung dieser AGB bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, mit der diese Schriftform abbedungen wird.
3. Ist eine Regelung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar, so bleiben die restlichen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder nicht durchsetzbare Regelung durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.

Stand: 01.10.2009